Criminalbeweis

[528] Criminalbeweis, 1) der Beweis, welcher im Criminalprocesse erfordert wird, um einen Angeschuldigten des ihm zur Last gelegten Verbrechens für überführt erachten zu können; 2) der Inbegriff der hierüber u. insbesondere auch über die formelle Benutzung der dazu dienlichen Beweismittel gellenden Rechtssätze; s. das Nähere unt. Beweis.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 528.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: