Defrayiren

[796] Defrayiren (v. fr., spr. Desrejiren), 1) Jemand frei halten, vorzüglich auf Reisen; 2) die Zehrungskosten vergüten. Daher Defrayirung, die Zahlung der Zehrungskosten für einen Andern auf Reisen od. bei Terminen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 796.
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