Donatīv

[244] Donatīv (v. lat.), 1) Geschenk, von Magistraten, später von Kaisern unter die Soldaten ausgetheilt, nach einem erfochtenen Siege, beim Regierungsantritt etc.; 2) freiwillige Abgabe od. Steuer, ein Geldgeschenk, bes. bei Rittergütern vorkommend; daher Donativgelder, Gelder statt der sonst geleisteten Ritterpferde; 3) die Ertheilung eines Beueficiums an einen Geistlichen von einem Kirchenpatron, ohne dazu die bischöfliche Genehmigung fordern zu müssen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 244.
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