Doublette

[279] Doublette (fr., spr. Dublätt'), 1) ein Gegenstand, welcher 2mal vorhanden ist, bes. in Sammlungen; 2) 2 Gegenstände, welche zusammen verkauft werden; 3) Muschelschalen, die, weil sie genau auf einander passen, das vollständige Gehäuse einer Muschel ausmachen; 4) (Juw.), s.u. Doubliren 2); 5) eine D. machen, aus einem Doppelgewehr gleich nach einander 2 treffende Schüsse thun; 6) Nelke, welche außer der Grundfarbe nur noch eine Farbe in langen bandförmigen Streifen hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 279.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika