Ehrsam

[516] Ehrsam, 1) der Ehre od. öffentlichen Achtung werth; 2) wirklich geehrt; 3) Titularwort, früher für die Schweizercantone u. die Magistrate der Freien Reichsstädte; jetzt nur noch bei Zünften, Handwerkern u. Personen niederen Standes gebräuchlich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 516.
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