Eisenschlag

[588] Eisenschlag, 1) so v.w. Hammerschlag; 2) in manchen Gegenden das Recht der Kleinschmiede, daß Niemand außer ihnen mit Eisenwaaren handeln darf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 588.
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