Enterbung

[777] Enterbung (lat. Exheredatio), die feierliche Erklärung, daß ein gesetzlich zur Erbfolge Berechtigter nicht Erbe werden solle. Über die Zulässigkeit einer solchen u. die Folgen einer unberechtigt erfolgten E. s.u. Testament.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 777.
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