Erbentag

[813] Erbentag, ein Tag bald nach der ersten Deichschau, an welchem die Deichbeamten u. Deichpflichtigen das zum Erhalten der Deiche Nöthige verabreden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 813.
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