[822] Erbstollen, 1) (Bergb.), ein Stollen, welcher die zum Genuß der Erbgerechtigkeit erforderlichen Verhältnisse hat; daher Erbstollengerechtigkeit, so v.w. Erbgerechtigkeit 3); 2) eine Grube, die sich stollenweise anfängt. Vgl. Meißner Erbstollen.
Pierer-1857: Meißner Erbstollen