Erbstollen

[822] Erbstollen, 1) (Bergb.), ein Stollen, welcher die zum Genuß der Erbgerechtigkeit erforderlichen Verhältnisse hat; daher Erbstollengerechtigkeit, so v.w. Erbgerechtigkeit 3); 2) eine Grube, die sich stollenweise anfängt. Vgl. Meißner Erbstollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 822.
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