Expulsion

[44] Expulsion (v. lat.), 1) Aus-, Vertreibung; 2) Abmeierung; Expulsionsproceß, so v.w. Abmeierungsproceß. Expulsiv, austreibend, abführend. Expulsīva, austreibende Mittel. Expulsivbinde, austreibende Binde; jede Binde, welche so angelegt ist, daß sie nicht einfach zusammenhaltend (Contentivbinde), sondern austreibend wirkt, s. Binden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 44.
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