Famŭlus

[103] Famŭlus (lat.), 1) Diener; 2) Student od. andere Person, welcher einem Professor allerhand Dienste für seine Vorlesungen leistet, z.B. den Studenten Plätze in dem Auditorium besorgt, dem Professor den etwa nöthigen Apparat zu den Vorlesungen herbeiträgt etc.; auf Schulen ein Schüler, welcher einem Lehrer Ähnliches besorgt; der, welcher die Angelegenheit der ganzen Schule besorgt, heißt F. communis; 3) Gehülfe eines Arztes. Daher Famulatür, dessen Amt, u. Famuliren, F. sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 103.
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