Fassion

[129] Fassion (v. lat., Rechtsw.), ein gerichtliches Geständniß od. Bekenntniß, dessen Wahrheit nur von der Gewissenhaftigkeit abhängt, z.B. die Angabe über das Diensteinkommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 129.
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