Fleischhaut

[346] Fleischhaut, 1) (Anat.), so v.w. Muskelhaut; 2) die bei mehreren Thieren, welche dadurch eine eigene Beweglichkeit der Hautdecken erlangen, sich unter dem Fette findende u. dasselbe theilweise mit bildende muskulöse Schicht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 346.
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