Foliiren

[404] Foliiren (v. lat.), 1) die Blätter eines Bandes Schriften mit fortlaufenden Zahlen beschreiben; hierbei werden jedoch nicht die Seiten gezählt (wo dies geschieht heißt es Paginiren), sondern blos die Blätter u. zuweilen die beiden Seiten eines Blattes durch Hinzusetzung der Buchstaben von a u. b zur Nummer des Blattes unterschieden, s.u. Acten. Beim F. von Rechnungsbüchern bezeichnet man jedoch nicht die beiden Seiten eines Blattes, sondern die sich gegenüberstehenden Seiten von 2 verschiedenen Blättern mit Einer Zahl. 2) Das Belegen der Rückwand des Spiegelglases mit Folie, s.u. Spiegel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 404.
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