Forstamt

[426] Forstamt, 1) obere Forstverwaltungsbehörde, hie u. da mit Einschluß der Forstkassenverwaltungen; 2) die unter einem Forstmeister stehenden Förster, mit diesem als Ganzes betrachtet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 426.
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