Geisteszwang

[88] Geisteszwang, 1) das Anmuthen, etwas, der eigenen Überzeugung entgegen, als wahr od. falsch anzuerkennen; 2) der Zustand, wo der naturgemäßen Entwickelung u. Ausbildung des Geistes gewaltsam entgegengearbeitet wird, im Gegensatz zur Geistesfreiheit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 88.
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