Gelegenheitsgedicht

[106] Gelegenheitsgedicht, ein bei einer besonderen Veranlassung, hauptsächlich Hochzeit, Geburtstag, Todesfall etc. verfaßtes Gedicht. Wegen des häufigen Mißbrauchs ist der Name Gelegenheitsdichter verächtlich geworden. Gelegenheitsschriften, schriftliche Aufsätze, die bei außerordentlichen Gelegenheiten, z.B. Amtsjubiläen, Amtsantritten etc. von Glückwünschenden verfaßt u. dem Gefeierten übergeben werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 106.
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