Gemeindeweiden

[129] Gemeindeweiden, 1) Weiden, wo die Gemeindeberechtigten ihr Vieh weiden lassen dürfen; 2) wo Mehreren, nicht in Folge einer Gemeindeverbindung, das Weiderecht zusteht; 3) so v.w. Koppelhut.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 129.
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