Generalbefahrung

[141] Generalbefahrung, eine zu gewissen Zeiten (meist alle fünf Jahre) stattfindende, od. bei dringenden Fällen außergewöhnliche Untersuchung der Berggebäude von Seiten des, Bergamts, s.u. Befahren; über den Befund wird eine Generalregistratur aufgesetzt u. diese nebst den nöthigen Rissen, als Generalbericht, an das Oberamt gesendet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 141.
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