Geschlechtsregister

[268] Geschlechtsregister, Register, welche die Abstammung einer Person anschaulich machen u. deren Seitenverwandte darstellen; s.u. Genealogie. Auch bei edeln Thieren, z.B. Pferden, bes. von den arabischen, hat man dgl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 268.
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