Gespenst [1]

[300] Gespenst, 1) nach dem Volksglauben die Seelen der Verstorbenen, welche in der Gestalt ihrer vormaligen Leiber in der Luft umherfliegen, s.u. Geist; 2) ein G. machen, mehrere über ein geschossenes Wild, welches die Nacht liegen bleibt, gedeckte Brüche u. mehrere dazu gesteckte Stücken Papier, um das Raubzeug u. die Sauen abzuhalten.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 300.
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