Geviertet

[312] Geviertet (Herald.), wenn ein Schild durch eine senkrechte u. eine quere, schräg g., wenn er durch zwei Diagonallinien in vier Theile getheilt ist; jeder Platz heißt ein Quartier.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 312.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Pierer-1857: Winkelweise geviertet