Gleichgültigkeit

[401] Gleichgültigkeit, 1) das gleiche Gelten od. die Übereinstimmung des Werthes zweier od. mehrerer Dinge; 2) Mangel an Interesse an einem Gegenstand, es sei dieser eine Folge der Unbedeutendheit desselben od. der Unkunde seines Werthes od. auch des abgehenden Sinnes dafür; sie ist in den beiden letzteren Fällen ein Mangel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 401.
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