Halbgevierte

[866] Halbgevierte, Ausschließungen, welche die Höhe des Schriftkegels zur Höhe u. die halbe Breite des Geviertes haben, s.u. Ausschließung 3).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 866.
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