Halsstarrigkeit

[889] Halsstarrigkeit, 1) Unbiegsamkeit des Willens; 2) das Widerstreben gegen Obere, Vorgesetzte u. überhaupt da, wo Nachgiebigkeit als Pflicht gefordert werden kann. Ist sie andauernd u. widersteht sie allen Vernunftgründen, so wird sie zur Hartnäckigkeit; widersteht sie jeder fremden Willkür, worin sich diese auch andeuten mag, Störrigkeit.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 889.
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