Handpferd

[955] Handpferd, 1) wenn zwei Pferde neben einander gespannt werden, das, welches zur rechten Seite geht, u. Sattelpferd, welches zur linken Seite geht, wozu man gewöhnlich das stärkere Pferd nimmt; daher die rechte Seite Handseite, die linke Sattelseite; 2) Reitpferd, welches sich ein Herr nachführen läßt, um es zu gebrauchen, wenn das erste ermüdet ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 955.
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