Hofmark

[447] Hofmark, Bezirk, der zu einem Rittergute gehört, besonders in Ansehung der über ihn zustehenden niederen Gerichtsbarkeit (Hofmarkgericht, Curtis); der Besitzer einer H. Hofmarkherr.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 447.
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