Hohltraversen

[471] Hohltraversen, Brustwehren, die auf den langen Linien von Festungswerken angelegt werden, um diese gegen Seitenfeuer zu sichern; sie unterscheiden sich alle dadurch wesentlich von den gewöhnlichen Traversen, daß sich innerhalb der Erdbrustwehr ein hohler ausgemauerter Raum befindet, der zur Aufstellung von Geschützen eingerichtet ist. Solche H. liegen vorzugsweise in der Spitze anderer Außenwerke einer Festung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 471.
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