Inländer

[918] Inländer, Person, die in einem Lande geboren ist, od. das Bürgerrecht darin erhalten hat; daher Inländisch, in einem Lande heimisch, darin erzeugt u. verfertigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 918.
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