[183]Jüngling, 1) s.u. Jugend; 2) im Wappen jedes unbärtige Mannsbild; sie werden gestümmelt, d.h. ohne Arme, bes. auf dem Helm zum Träger der Schildfiguren gebraucht; 3) (Jünglingsblume), ist Elichrysum arenarium.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 183-184.
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