Kammerladungsgewehr

[267] Kammerladungsgewehr, ein mit einem beweglichen Boden versehenes Gewehr, welches von hinten u. nicht von der Mündung aus geladen wird. Hierher gehören die norwegischen, die preußischen Zündnadelgewehre, die verschiedenen Revolvers von Colt u. Adams etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 267.
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