Kleidermagazine

[562] Kleidermagazine, größere Handlungen, in welchen fertige neue Kleider verkauft werden. Je nach den betreffenden Gewerbe- u. Innungsgesetzen der verschiedenen Staaten, dürfen dieselben entweder nur von wirklichen Schneidermeistern (od. einer Vereinigung von solchen) od., wo größere Gewerbefreiheit herrscht, auch von Kaufleuten (Kleiderhändlern) gehalten werden; vgl. Schneider.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 562.
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