Kohlengerechtigkeit

[640] Kohlengerechtigkeit, das Recht eines jeden Grundbesitzers auf seinem Eigenthum Braun- od. Steinkohlen zu graben u. dieselben nach gesetzlicher Vorschrift zu verkaufen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 640.
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