Kriegserklärung

[815] Kriegserklärung, Erklärung, daß man sich im Kriegszustände zu irgend einem Volke befindet u. dasselbe mit den Waffen zu bekämpfen gedenkt. Über die K. bei den Römern s.u. Fetiales. In der Gegenwart wird die förmliche K. nur selten noch angewendet; dieselbe wird ersetzt durch ein mit der Abberufung der Gesandten erlassenes Kriegsmanifest, welches die Bestimmung hat, dem eignen Volke u. auch dem Feinde, sowie überhaupt den Grund des Streites zu erklären u. die Anwendung der Waffengewalt zu rechtfertigen.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 815.
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