Kriegspflichtigkeit

[821] Kriegspflichtigkeit, die Verpflichtung der Bevölkerung eines Staates in die Armee zu treten, darin gewisse Jahre auszuharren u. im Fall der Noth das Vaterland zu vertheidigen. Die K. beginnt meist mit dem 20. Lebensjahre u. währt in den verschiedenen Staaten bald länger, bald kürzer, so daß die Dauer zwischen 4 u. 25 Jahren schwankt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 821.
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