Kriegssteuer

[823] Kriegssteuer, 1) zur Bestreitung der Kriegskosten von den Bürgern u. Unterthanen ausgeschriebene außerordentliche Steuer; 2) Steuer, welche feindlichen Unterthanen auferlegt wird, vgl. Brandschatzung u. Contribution; 3) Steuer, um die in einem Kriege gemachten Schulden zu tilgen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 823.
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