Krinne

[826] Krinne, Gewicht in Graubündten; die große K. = 1, 43 Pfund, die kleine K. (das gewöhnliche Handelspfund daselbst) = 520, 4 Grammes; doch wird in neuester Zeit auch in Graubündten gesetzlich das Pfund zu 1/2 Kilogramm (genau ein deutsches Zollpfund) gerechnet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 826.
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