Lagerhaft

[22] Lagerhaft, 1) sind Bruchsteine, die auf der[22] Seite, mit welcher sie in die Mauer gelegt werden, eine ebene Fläche haben, die entweder schon von Natur vorhanden od. durch Behauen erzeugt ist; 2) vom Wein, der sich lange auf dem Lager hält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 22-23.
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