Legation

[215] Legation (v. lat.), 1) Gesandtschaft von einer unabhängigen Macht an eine andere, s. Gesandter; daher Legationsrath, Legationssecretär, s. ebd.; 2) Provinzialabtheilung des Kirchenstaates; die vier L-en sind die Romagna, die Marken, Umbrien u. die Campagna; sie zerfallen wiederum in verschiedene Delegationen. Jeder L. steht ein Legat vor, s.u. Kirchenstaat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 215.
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