Lehnscompetenz

[232] Lehnscompetenz, das subsidiarische Recht der Töchter des Vasallen, nachdem ihnen der Lehnfolger bis zur Verheirathung standesgemäße Alimente zu verabreichen u. bei der Verheirathung eine angemessene Ausstattung zu gewähren hat, falls hierzu das väterliche Erbe nicht ausreicht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 232.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: