Leibbinde

[234] Leibbinde (Leibband), 1) so v.w. Gürtel od. Schärpe; 2) breite, den ganzen vordern Theil des Unterleibs bis über den Nabel bedeckende Binde von dreieckiger Gestalt von Leinwand, Barchent od. Flanell, für Schwangere, wegen Schieflage der Gebärmutter, des Hängebauchs (s.d.), od. auch um das beschwerlich werdende Gehen zu erleichtern, in der letzten Zeit der Schwangerschaft, bes. aber für Entbundene, um den Hängebauch zu verhüten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 234.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika