Leibesstrafen

[236] Leibesstrafen, Strafen, welche dem Körper des zu Bestrafenden Schmerzen erregen; dahin gehört jede körperliche Züchtigung u. das in frühern Zeiten gebräuchliche Abhauen der Hand od. der Finger.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 236.
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