Lesebuch

[299] Lesebuch, 1) Buch, bestimmt zum Lesenlernen od. zur Übung im Lesen für Schüler, welche über die ersten Elemente des Lesens hinaus sind. Das L. ist in Volksschulen gewöhnlich zugleich das Lehrbuch für Realien; 2) Buch mit Beispielen zum Übersetzen aus einer fremden Sprache in die eigene für Anfänger; 3) Buch, zur Unterhaltung bestimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 299.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika