Licenz

[342] Licenz (v. lat. Licentia), 1) Freiheit, Erlaubniß, so Licentia maritalis, in der fränkischen Gesetzgebung der Eheconsens, welchen die Herren ihren Leibeignen gaben; davon noch jetzt Licenzschein, an einigen Orten ein Erlaubnißschein, welchen Militärpersonen von ihren Vorgesetzten erlangen müssen, ehe sie getraut werden können; 2) Freiheit, die man sich selbst nimmt, daher 3) Dreistigkeit, Frechheit. Licentia poëtĭca, dichterische Freiheit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 342.
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