Lichtschirm

[356] Lichtschirm, 1) ein mit grünem Papier od. seidenem Zeug überzogener od. eine Lithophanie enthaltender Rahmen von verschiedener Form, wird vor das Licht gestellt, damit das Auge nicht in die Flamme des Lichts sieht; 2) so v.w. Augenschirm 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 356.
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