Locken [2]

[459] Locken, 1) der natürliche Ruf eines Vogels, bes. der Turteltauben u.a. Vögel; 2) ein Thier durch die Nachahmung seines Tones wohin rufen, s. Locke 5); 3) in Festungen das Rühren der Trommel, etwa eine Viertelstunde vor dem Zapfenstreiche; nach diesem erfolgt der Thorschluß.[459]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 459-460.
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