Marschcommissär

[921] Marschcommissär, ein Militärbeamter, welcher in einem Hauptetappenort angestellt ist, um für die Fourage, Lebensmittel, Vorspann u. sonstige Bedürfnisse einer marschirenden Truppe zu sorgen, er hat sich zu den nöthigen Anordnungen mit den Civilbehörden in Verbindung zu setzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 921.
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