Missethat

[312] Missethat, jede unrechte, bes. böse That; namentlich eine solche, die als Verbrechen der Ahndung der Gesetze durch peinliche Strafe des Missethäters, bes. durch Todesstrafe, unterliegt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 312.
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