Muttertheil

[600] Muttertheil (Muttergut), diejenige Erbportion, welche den leiblichen Kindern aus der Erbschgst der Mutter zufällt. Gemeinrechtlich wird dasselbe nach den Regeln eines Peculium adventitium regulare (s.u. Peculium) behandelt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 600.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika