Nebenton

[759] Nebenton, 1) die Secunde eines Tones; 2) ein Ton, wohin von einer anderen Tonart aus ausgewichen wird, ohne daß eine Cadenz darauf gemacht wird; 3) Töne, welche ein klingender Körper außer dem eigentlichen Grundton fast unmerkbar mit erschallen läßt, zunächst die Octave, dann auch die Quinte; Manche behaupten auch, noch andere mit zu hören; 4) die neu entstehenden Töne bei einer in Klangschwingungen begriffenen Saite, wenn sie berührt wird; sie ändern sich, je nachdem die Stelle, an welcher die Berührung stattfindet, höher od. tiefer liegt; 5) bei einem Blasinstrument die Töne, welche außer dem Grundton noch hervorgebracht werden können; 6) die übrigen Töne eines Accordes außer dessen Grundton.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 759.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: